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Landgericht Dortmund, 2 O 465/06

Datum:
01.02.2007
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 465/06
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2007:0201.2O465.06.00
 
Leitsätze:

Dem VN steht trotz eines unberechtigten Rücktritts des VR kein Schadensersatzanspruch zu, wenn er den Rücktritt durch falsche Angaben zu Gefahrumständen mit veranlasst hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 5.661,80 € die Klägern.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte

gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-

streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte

zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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