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Landgericht Dortmund, 2 O 255/07

Datum:
27.09.2007
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 255/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2007:0927.2O255.07.00
 
Leitsätze:

In der Unfallversicherung werden bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Beines die in der Gliedertaxe vereinbarten Invaliditätsgrade für die Beeinträchtigung der Teilglieder des Beines nicht zusammengerechnet ( Keine Addition von Bein- und Fußwert bei Verletzung von Bein und Fuß).

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem

Streitwert von 11.050,00 € die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages

vorläufig vollstreckbar

 
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