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Landgericht Dortmund, 22 O 96/07

Datum:
21.11.2007
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 96/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2007:1121.22O96.07.00
 
Normen:
AKB § 12
Leitsätze:

1. Der Verlust eines PKWs durch Betrug ist von der Fahrzeugversicherung nicht gedeckt.

2. Gibt der Versicherungsnehmer seinen PKW an unter Aliasnamen handelnde Personen gegen Übergabe eines ungedeckten Schecks heraus nachdem er mit diesen einen Kaufvertrag geschlossen hat, ist von einem nicht versicherten Betrug auszugehen.

3. Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines Eigentumvorbehaltes.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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