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Landgericht Dortmund, 1 O 66/07

Datum:
28.06.2007
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 66/07
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2007:0628.1O66.07.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner ihre Versorgungsleitungen für Heizung und Warmwasser von den Versorgungseinrichtungen in dem Gebäude C-Straße 5 in L zu trennen und ihre Versorgungsleitungen aus dem Gebäude und vom Grundstück C-Straße 5 in L zu entfernen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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