Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 8 O 57/05

Datum:
27.01.2006
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 57/05
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2006:0127.8O57.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, Ordnungshaft insgesamt bis zu 2 Jahren, zu vollziehen am Landrat, zu unterlassen,

die im Gebäude der Kraftfahrzeugzulassungsstelle in H, I-Straße, #### H, im Erdgeschoß direkt links (Blickrichtung in das Gebäude hinein) neben der Eingangstür gelegenen, als „Schilderstelle“ gekennzeichneten Räume ohne vorherige Ausschreibung zum Zwecke der Herstellung des Vertriebs von Kfz-Kennzeichen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte, insbesondere an die gemeinnützige Werkstatt für Behinderte Menschen im Kreis H (X GmbH) zu überlassen, insbesondere weiter zu überlassen,

2. an die Klägerin 920,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz p. a. seit dem 25.02.2005 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank