Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 4 S 176/05

Datum:
09.02.2006
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 S 176/05
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2006:0209.4S176.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 135 C 5234/05
Schlagworte:
Abtretung von Tierarzthonoraren
Normen:
BGB § 134; StGB § 203
Leitsätze:

Die Abtretung von Tierarzthonoraren ist nur dann nach § 134 BGB, § 203 StGB unwirksam, wenn im konkreten Einzelfall Anhaltspunkte dafür bestehen, dass aus der Behandlung des Tieres Rückschlüsse auf die Gesundheit des Tierhalters möglich sind.

 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 06.07.2005 wird wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 274,20 €

(i.W.: zweihundertvierundsiebzig 20/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2005 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 18,66 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank