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Landgericht Dortmund, 3 O 820/05

Datum:
10.03.2006
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 820/05
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2006:0310.3O820.05.00
 
Schlagworte:
Gesamtschuldnerausgleich
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29,95 € (i.W.: neunund-zwanzig 95/100 Euro) nebst 5 % Zinsen ab 10.01.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger nach einem Streitwert von 13.821,29 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstre-ckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die je-weils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Hö-he leistet.

 
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