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Landgericht Dortmund, 3 O 391/05

Datum:
07.04.2006
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 391/05
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2006:0407.3O391.05.00
 
Schlagworte:
WGS 38
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug

gegen Übertragung der Gesellschaftsanteile an der

Grundstücks- Vermögens- und Verwaltungs-GbR

T,

G-Str. 38, T2 und Abtretung der

Schadensersatzansprüche gegen die X Wohnungs-

baugesellschaft mbH und Herrn M

einen Betrag in Höhe von 10.005,73 € (i.W. zehntausend-

fünf 73/100 Euro) nebst Zinsen ab 30.08.2005 zu zahlen

sowie die Rechte aus der Lebensversicherung der B Lebensversicherungs AG Nr. ################

an den Kläger rückabzutreten.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte keine Ansprüche aus

dem Darlehensvertrag Nr. 439 681 308 gegen den Kläger hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

20.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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