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Landgericht Dortmund, 2 S 17/05

Datum:
05.10.2006
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 17/05
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2006:1005.2S17.05.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 110 C 14594/04
Schlagworte:
Lasik - Operation
Normen:
MB/KK § 1 Abs. 1, 2
Leitsätze:

Die Kosten einer Lasik-Operation können in einer unter Geltung der MB/KK genommenen Krankenversicherung erstattungsfähig sein.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.03.2005 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.500,91 €

- i. B.: viertausendfünfhundert 91/100 Euro – nebst Zinsen in

Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

Seit dem 27.12.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und bleibt die

Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von

4.500,91 € die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
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