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Landgericht Dortmund, 2 O 560/04

Datum:
26.01.2006
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 560/04
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2006:0126.2O560.04.00
 
Leitsätze:

Treffen in der Unfallversicherung ausgeschlossene und eingeschlossene Ursachen zusammen,setzt sich der Auschluss durch.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 38.312,29 € der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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