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Landgericht Dortmund, 2 O 410/05

Datum:
13.04.2006
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 410/05
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2006:0413.2O410.05.00
 
Normen:
BGB § 328; VVG §§ 16, 74ff., 178 a Abs. 1, Abs. 2
Leitsätze:

In der privaten Krankenversicherung ist der ( ohne eigenes Einkommen ) mitversicherte Ehepartner berechtigt, eine ihn betreffende Versicherungsleistung im eigenen Namen geltend zu machen. Dieses Recht schließt die Berechtigung ein, den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses feststellen zu lassen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 8.237,88 € die Klägern.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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