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Landgericht Dortmund, 1 S 152/04

Datum:
08.03.2005
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 152/04
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2005:0308.1S152.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.4.2004 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Dortmund (AZ: 113 C 14095/03) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 369,04 € (i.W.:

dreihundertneunundsechzig 04/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 19.8.2003 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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