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Landgericht Dortmund, 2 S 27/02

Datum:
30.01.2003
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 27/02
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2003:0130.2S27.02.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 135 C 11313/01
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Juni 2002

verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert

und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 971,45 €

- i. B.: neunhunderteinundsiebzig 45/100 Euro - nebst 5 %

Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2001 zu

zahlen.

Der weitergehende Zinsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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