Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 2 O 195/03

Datum:
24.06.2003
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 195/03
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2003:0624.2O195.03.00
 
Leitsätze:

Zur Versäumung der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG nach Anforderung eines weiteren Gerichtskostenvorschusses und Verschulden des Anwaltspersonals

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.617,48 €

- i. B.: fünfundzwanzigtausendsechshundertsiebzehn 48/100 Euro

nebst 6 % Zinsen seit dem 27.01.2001 sowie 5,00 € Mahnkosten

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte nach einem

Streitwert von 25.617,48 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank