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Landgericht Dortmund, 2 S 15/01

Datum:
07.02.2002
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 S 15/01
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2002:0207.2S15.01.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. Februar 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Stadt 01 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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