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Landgericht Dortmund, 21 O 189/99

Datum:
19.12.2001
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 189/99
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2001:1219.21O189.99.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein weiteres · Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 DM (i.W. zweitausend Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 20.09.1997 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden·der Klägerin zu 90 %, dem Beklagten zu 10 % auf_erlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur

·gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500 DM. Von dem   · Beklagten  kann  die  Zwangsvollstreckung  durch  Sicherheitsleistung   in Höhe von 3.000 DM abgewendet werden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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