Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 18 O 162/99

Datum:
15.06.2000
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
IV. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 162/99
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2000:0615.18O162.99.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.245,00 DM (in Worten: siebzehntausendzweihundertfünfundvierzig Deutsche Mark) nebst p.a. Zinsen seit dem 01.04.1999 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 39 % und die Beklagte zu 61 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von DM 22.500,00, die auch in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.von DM 1.300,00 abwenden, wenn nicht Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.die Beklagte zuvor Sicherheit in gleiDie Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.cher Höhe leistet.

 
1 2 3 4

                                  DM 27.245, 00

5 6 7 8 9 10 11 13 14 15 16 17 18

98,00)

19 20 21

99, 00)

22 23 24 25 26 27 28 29 31 32 35 37 38 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54

 

55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank