Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Dortmund, 8 O 517/86

Datum:
29.01.1987
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 517/86
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:1987:0129.8O517.86.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.077,30 DM

- i.W. eintausendsiebenundsiebzig 30/100 Deutsche Mark - nebst 9,25 % Zinsen seit dem 15. Ju1i 1986 sowie 4,30 DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 16 % dem Beklagten und zu 84 % dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 1.350,-- DM abzuwenden, falls nicht der Kläger zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 750,-- DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank