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Amtsgericht Unna, 15 C 238/18

Datum:
20.03.2019
Gericht:
Amtsgericht Unna
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 C 238/18
ECLI:
ECLI:DE:AGUN1:2019:0320.15C238.18.00
 
Tenor:

I.                    Es wird festgestellt, dass der Kläger Mitglied beim Beklagten ist.

II.                 Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

III.               Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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