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Amtsgericht Unna, 16 C 634/08

Datum:
13.01.2010
Gericht:
Amtsgericht Unna
Spruchkörper:
16. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 C 634/08
ECLI:
ECLI:DE:AGUN1:2010:0113.16C634.08.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 253,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.08.2008 zu zahlen sowie die Klägerin hinsichtlich der außergerichtlichen Mahnkosten in Höhe von 120,67 € gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 68 % und die Beklagte 32 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. I ZPO abgesehen.

 
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