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Amtsgericht Lünen, 7 C 507/15

Datum:
07.04.2016
Gericht:
Amtsgericht Lünen
Spruchkörper:
Einzelrichterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 C 507/15
ECLI:
ECLI:DE:AGLUEN:2016:0407.7C507.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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