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Amtsgericht Lünen, 7 C 424/15

Datum:
10.02.2016
Gericht:
Amtsgericht Lünen
Spruchkörper:
Einzelrichterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 C 424/15
ECLI:
ECLI:DE:AGLUEN:2016:0210.7C424.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des daraus vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 636,00 € festgesetzt.

 
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