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Amtsgericht Hamm, 19 C 121/16

Datum:
06.07.2018
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 C 121/16
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2018:0706.19C121.16.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 891,17 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem 03.06.2016.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 43,36 %, die Beklagten zu 56,64 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckten Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Streitwert:

bis 16.08.17

1.573,20 Euro.

ab 17.08.17

1.454,20 Euro.

 
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