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Amtsgericht Hamm, 17 C 33/16

Datum:
23.03.2017
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Richter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 33/16
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2017:0323.17C33.16.00
 
Tenor:

Hinweis: Versäumnisurteil

1.       Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause S-Straße, I, 3. OG links, Nr. 10, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, 1 Bad mit Toilette, Balkon und Kellerraum zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

2.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.148,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1,32 € seit dem 04.09.2015, aus weiteren 220,00 € seit dem 04.10.2015, aus weiteren 220,00 € seit dem 04.11.2015, aus weiteren 353,00 € seit dem 04.12.2015 und aus weiteren 354,00 € seit dem 04.01.2016 zu zahlen.

3.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 3.956,32 €

 
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