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Amtsgericht Hamm, 3 F 89/16

Datum:
22.07.2016
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Einzelrichterin
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 F 89/16
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2016:0722.3F89.16.00
 
Tenor:

werden die Gründe des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 13.06.2016 entsprechend § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter III 5b  im letzten Satz des zweitletzten Absatz heißt:

"Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Rückkehr nach Polen erforderlich ist, nicht aber zum Antragsteller, auch nicht in die Region, in der er wohnt."

 
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