Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Hamm, 31 F 360/13

Datum:
21.05.2015
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
31 F 360/13
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2015:0521.31F360.13.00
 
Tenor:

werden das Rubrum, die Beschlussformel und die Gründe des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 16.04.2015 entsprechend §§ 319 ff. ZPO i. V. m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es lauten muss im Rubrum:

unter "Beteiligte": Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, Ruhrstr. 2, 10709 Berlin, Versicherungsnummer ###### W ###;

sowie in der Beschlussformel zu b. 2. und 3. Absatz es jeweils heißen muss: Im Wege der internen Teilung wird...zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von...auf das vorhandene Konto ## ###### W ### bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 30.09.2013, übertragen.

In den Gründen, Seite 11, muss es unter der Überschrift "Der Antragsteller: Gesetzliche Rentenversicherung" lauten:

1. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hat der Antragsteller keine Anteile in der Ehezeit erworben.

In den Gründen, Seite 12, unter der Überschrift "Übersicht. Antragsteller" muss es heißen:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, Kapitalwert:..

 
1 2
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank