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Amtsgericht Hamm, 17 C 305/13

Datum:
26.03.2014
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
17. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 305/13
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2014:0326.17C305.13.00
 
Schlagworte:
Regress, Kausalitätsgegenbeweis,
Normen:
VVG § 28 Abs. 3
Leitsätze:

Die mangelnde Kausalität kann auch bei einer Unfallflucht des Versicherungsnehmers einem Regress des Haftpflichtversicherers entgegenstehen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 5.000,00 Euro.

 
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