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Amtsgericht Hamm, 24 C 43/11

Datum:
24.04.2013
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 43/11
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2013:0424.24C43.11.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 447,36 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 447,36 € vom 20.07.2010 bis zum 03.05.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 51 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 49 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

(ohne Tatbestand gem. § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO)

 
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