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Amtsgericht Hamm, 24 C 209/10

Datum:
24.11.2010
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 209/10
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2010:1124.24C209.10.00
 
Schlagworte:
Sachverständigenkosten, Verkehrsunfall
Normen:
§ 249 Abs. 1 BGB
Leitsätze:

Zur Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 62,29 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf die Darstellung des Tatbestands wird gem. § 313a ZPO verzichtet.

 
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