Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Hamm, 17 C 473/08

Datum:
01.04.2009
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
17. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 473/08
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2009:0401.17C473.08.00
 
Schlagworte:
Wegerecht, Vertrag zugunsten Dritter
Normen:
§ 328 BGB
Leitsätze:

Die Unmöglichkeit der tatsächlichen Benutzung eines Grundstückstreifens, an dem ein Wegerecht besteht, führt nicht zu einem Anspruch auf Benutzung des anderen Nachbargrundstücks in einem nicht von der Ursprungsvereinbarung erfassten Bereich.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 

Streitwert: 3.000,00 Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank