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Amtsgericht Hamm, 17 C 62/08

Datum:
26.03.2008
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 62/08
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2008:0326.17C62.08.00
 
Schlagworte:
Angebot, Gratisversand, SMS, Internet, stillschweigende Vergütungsvereinbarung, „free“, „gratis“ und „umsonst“, Eindruck der Unentgeltlichkeit, AGB
Normen:
BGB §§ 305 c, 612 Abs. 1
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Angebot des Gratisversand von SMS im InternetKeine stillschweigende Vergütungsvereinbarung, wenn durch zahlreiche Verwendung der Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wirdGgf. überraschende Vergütungsregelung in AGB

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt..

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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