Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Hamm, 28 C 553/06

Datum:
19.03.2007
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 C 553/06
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2007:0319.28C553.06.00
 
Schlagworte:
Verjährungsbeginn, Überhöhte Wahlleistungszuschlge, Rückforderung durch den Versicherer, Private Krankenversicherung
Normen:
§§ 199, 214, 812 BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Die Frist zur Verjährung etwaiger Rückforderungsansprüche wegen - streitiger - überzahlter Wahlleistungszuschläge, beginnt mit Kenntnis der anspruchsbegründenen Umstände und Tatsachen.

Siehe auch LG Dortmund Urteil vom 30.08.2007 2 S 18/07

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 3.575,70 Euro.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank