Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Hamm, 17 C 409/06

Datum:
10.04.2007
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 409/06
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2007:0410.17C409.06.00
 
Schlagworte:
UPE-Aufschlag; Stundenverrechnungssatz,; Auslagenpauschale; Wertminderung
Normen:
BGB § 249, BGB § 251
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

UPE-Aufschläge sind ebenso wie Verbringungskosten zum Lackierer auch bei fiktiver Abrechnung nach einem Sachverständigengutachten erstattungsfähig.Die Auslagenpauschale beträgt weiterhin 25,00 €.Ein Geschädigter kann Stundenverrechnungssätze gemäß den Preisen örtlicher markengebundener Fachwerkstätten verlangen.

 
Tenor:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 229,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, höchstens 6,95 %, seit dem 29.06.05 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 229,40 €

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank