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Amtsgericht Hamm, 17 C 353/07

Datum:
13.09.2007
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 C 353/07
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2007:0913.17C353.07.00
 
Schlagworte:
einstweilige Verfügung; Vorwegnahme der Hauptsache; Bewertungsrücknahme; ebay
Normen:
ZPO §§ 935, 940
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Die Rücknahme einer negativen Bewertung bei ebay kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden, sondern muss der Entscheidung im Hauptverfahren vorbehalten bleiben.

 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

 
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