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Amtsgericht Hamm, 17 C 115/07

Datum:
01.08.2007
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 115/07
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2007:0801.17C115.07.00
 
Schlagworte:
Vertragsstrafe, Unterlassungserklärung, Bestimmtheit, schuldhafter Verstoß
Normen:
BGB § 339, BGB-InfoV
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 1.000,00 EUR.

 
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