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Amtsgericht Hamm, 17 C 112/07

Datum:
15.06.2007
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 112/07
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2007:0615.17C112.07.00
 
Schlagworte:
Restwert; Online-Börse
Normen:
BGB §249
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Eine Leasinggesellschaft, die als Geschädigte ebenso wie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Zugang zum Online-Markt der Restwerteaufkäufer hat, kann der Schadensabrechnung nicht ohne weiteres den Restwert zugrundelegen, den ein Sachverständiger für den regionalen Markt ermittelt hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert: für den Rechtsstreit 2.294,95 €, für die mündliche Verhandlung 1.780,85 €

 
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