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Amtsgericht Hamm, 16 C 371/05

Datum:
21.02.2006
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 C 371/05
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2006:0221.16C371.05.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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