Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Hamm, 24 C 562/04

Datum:
13.04.2005
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 C 562/04
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2005:0413.24C562.04.00
 
Schlagworte:
Haftungsausschluss, Motorschaden, Beschädigung
Normen:
BGB § 444; BGB § 437
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Der Verkäufer kann sich im Falle nutzungsbedingter Verschleißschäden eines Fahrzeugs auf einen vereinbarten Haftungsausschluss berufen, wenn er lediglich die Garantie dafür übernommen hat, dass das Fahrzeug keine "Beschädigungen" erlitten hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank