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Amtsgericht Hamm, 17 C 75/05

Datum:
11.05.2005
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 75/05
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2005:0511.17C75.05.00
 
Schlagworte:
Rechtsanwaltsgebühren, einfacher Verkehrsunfall
Normen:
RVG § 14 Abs. 1; RVG VV 2400
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Bei außergerichtlicher Abwicklung eines einfachen Verkehrsunfalls steht dem Rechtsanwalt keine höhere Gebühr als 0,9 zu.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

Streitwert: 61,71 €.

 
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