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Amtsgericht Hamm, 17 C 638/04

Datum:
21.12.2005
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 C 638/04
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2005:1221.17C638.04.00
 
Schlagworte:
Haftung eines Sachverständigen, Restwert
Normen:
BGB § 311 Abs. 3
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Ein Kraftfahrzeugsachverständiger kann der aus einem Verkehrsunfall entschädigungspflichtigen Haftpflichtversicherung zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Restwert eines Fahrzeugs auf dem allgemeinen regionalen Markt falsch ermittelt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 1.600,00 €

 
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