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Amtsgericht Hamm, 28 C 369/01

Datum:
28.01.2002
Gericht:
Amtsgericht Hamm
Spruchkörper:
Abteilung 28
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 C 369/01
ECLI:
ECLI:DE:AGHAM:2002:0128.28C369.01.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 94,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des DÜG, jedoch nicht mehr als 8,42 % jährlich seit dem 16.1.2002 zu zahlen.

2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 94,30 Euro

 
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