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Amtsgericht Dortmund, 762 Ls-700 Js 77/21-108/21

Datum:
13.09.2022
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
762
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
762 Ls-700 Js 77/21-108/21
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2022:0913.762LS700JS77.21.1.00
 
Tenor:

Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen Betruges schuldig.

Der Angeklagte X. wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte G. wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 263 Abs. 1 und 3, 25, 56 StGB

 
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