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Amtsgericht Dortmund, 413 C 8915/19

Datum:
07.10.2020
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
413
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
413 C 8915/19
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2020:1007.413C8915.19.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 2.742,40 €.

 
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