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Amtsgericht Dortmund, 514 C 43/19

Datum:
15.08.2019
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
514
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
514 C 43/19
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2019:0815.514C43.19.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Dortmund, 17 S 170/19
 
Tenor:

1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG H-weg in E vom    14. März 2019 zu TOP 6 (Bestätigung der Verwalterwahl) und TOP 7    (Bestätigung des Verwaltervertrages) werden für ungültig erklärt.

2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch      Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu    vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der    Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden    Betrages leistet.

4. Der Streitwert wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.

 
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