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Amtsgericht Dortmund, 429 C 4501/17

Datum:
05.06.2018
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
429 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
429 C 4501/17
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2018:0605.429C4501.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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