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Amtsgericht Dortmund, 425 C 4296/17

Datum:
30.10.2018
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
425 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
425 C 4296/17
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2018:1030.425C4296.17.00
 
Schlagworte:
Wohnraummiete Kündigung Minderung Zurückbehaltungsrecht Kündigung Zerrüttung Maßstab Eherecht Arbeitsrecht Vertrauensverhältnis
Normen:
BGB § 543; BGB § 573
Leitsätze:

1.

Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt dann vor, wenn die Durchführung des Vertrags durch Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage durch das Verhalten eines Vertragsteils derart gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei strenger Prüfung nicht mehr zuzumuten ist.

2.

Ob der Kündigende sich selbst vertragsgemäß verhalten hat, ist nicht entscheidend.

3.

Zum Maßstab, wann eine Zerrüttung im Mietrecht angenommen werden kann.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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