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Amtsgericht Dortmund, 425 C 376/18

Datum:
19.06.2018
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
425 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
425 C 376/18
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2018:0619.425C376.18.00
 
Leitsätze:

Der Anspruch auf Freigabe eines verpfändeten Sparbuchs wird erst fällig, wenn dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr zustehen. Das kann auch erst mehr als 6 Monate nach Mietvertragsende sein.

Der Vermieter darf sich wegen bestrittener Forderungen aus der Mietsicherheit auch nach Mietvertragsende nicht befriedigen.

 
Tenor:

Die Klage wird als zur Zeit nicht fällig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 600,00 € festgesetzt.

 
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