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Amtsgericht Dortmund, 729 Ds 121/17

Datum:
26.05.2017
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
729 Ds
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
729 Ds 121/17
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2017:0526.729DS121.17.00
 
Tenor:

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

In Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch drei Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

-§§ 21 StVG, 164, 53, 69 a StGB -

 
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