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Amtsgericht Dortmund, 404 C 9194/16

Datum:
15.11.2017
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
404 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
404 C 9194/16
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2017:1115.404C9194.16.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Dortmund, 21 S 117/17
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.680,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2016 zu zahlen und sie von vorgerichtlichen Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 255,85 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2016 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 54 % und im Übrigen der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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