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Amtsgericht Dortmund, 426 C 2022/16

Datum:
28.06.2016
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
426 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
426 C 2022/16
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2016:0628.426C2022.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an das klagende Land 1300 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2016 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem klagenden Land zu 65 % und der Beklagten zu 35 % auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für das klagende Land jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Land wird gestattet die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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